Verhalten nach Schäden und Havarien mit Pflanzenschutzmitteln Allgemeine Grundsätze

Verhalten bei Personenschäden

Achtung !!! 

Die Rettung von Leben und Erste Hilfeleistung für Verletzte sowie die Sicherung der Unfallstelle hat Vorrang vor allen anderen Maßnahmen!

  • bei Augenkontakt mit klarem fließenden Wasser ausreichend lange spülen
  • bei Hautkontakt mit viel klarem Wasser und Seife gründlich waschen
  • kontaminierte Kleidung ablegen
  • Arzt aufsuchen und über Pflanzenschutzmittel und Wirkstoff informieren

 Verhalten bei Umweltschäden / einer Havarie

  • Hautkontakt und Einatmen von Staub oder Dämpfen vermeiden
  • geeignete Schutzkleidung benutzen
  •  ausgelaufene Pflanzenschutzmittel bzw. Spritzflüssigkeit mit Chemikalienbinder oder Sägespänen aufnehmen; großflächige Verbreitung durch Anlegen von Schutzwällen vermeiden; Eindringen von auslaufenden Produkten in Keller und Kanalisationen verhindern
  • betroffenes Umfeld gegen Unbefugte großräumig und deutlich erkennbar absperren und absichern
  • im Brandfall sofort Feuerwehr rufen
  • mit der Windrichtung löschen
  • kontaminiertes Löschwasser eindämmen (Erdwall), Löschwasser nicht in Gewässer oder Kanalisation fließen lassen

Achtung !!! 

Bei allen Maßnahmen ist der Selbstschutz zu beachten!

Informationspflicht einhalten

  • Feuerwehr
  • Polizei
  • Verantwortliche des Betriebes
  •  Betriebsleiter
  • Leitender Vorgesetzte

Wichtige Telefonnummern

  • Polizei 110
  • Feuerwehr/Rettungsdienst 112
  •  Zuständiges Umweltamt ………………
  • Zuständiges Ordnungsamt…………….
  • Pflanzenschutzdienst Brandenburg 0335 60676 2100
  • Giftnotrufzentralen 030/19240

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