Auf Grundlage der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) vom 27. Juni 2013 muss jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet (außer im Haus- und... mehr ...
Fortbildungsmaßnahmen externer Bildungsträger gemäß Sachkunde-Verordnungzur ÜbersichtOnline-Fortbildungsmaßnahmen externer Bildungsträger gemäß... mehr ...
Auf Grundlage der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung muss jeder Sachkundige alle 3 Jahre an einer amtlich anerkannten Fortbildung teilnehmen und eine... mehr ...
Lehrgänge an den hier aufgeführten Landwirtschaftsschulen bereiten auf die Prüfung vor, die vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschft und... mehr ...
Pflanzenschutzmittel dürfen grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn der Anwender über einen Sachkundenachweis im Pflanzenschutz verfügt (§ 9 Pflanze... mehr ...
Information für Bildungsträger zur Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen nach Sachkunde-Verordnung (pdf, 244,8 KB)
Hier können Bildungsträger ihre Fortbildungsmaßnahmen nach Sachkunde-Verordnung anerkennen lassen. (pdf, 97,9 KB)
LELFPflanzenschutzTel.: 0335/60676 2101