Beantragung der Sachkundekarte
Auf Grundlage der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) vom 27. Juni 2013 muss jeder, der
- Pflanzenschutzmittel anwendet (außer im Haus- und Kleingartenbereich)
- Pflanzenschutzmittel verkauft (auch über Internet)
- andere nicht Sachkundige anleitet oder beaufsichtigt oder
- über den Pflanzenschutz berät,
einen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat für die entsprechende Tätigkeit (Anwendung/ Beratung bzw. Abgabe) beim zuständigen Pflanzenschutzdienst beantragen.
Die Antragstellung erfolgt unter dem folgenden Link:
Nach Prüfung des Antrages und der vorgelegten Unterlagen wird Ihnen ein Bescheid (Bewilligungsbescheid, Teilbewilligungsbescheid, Ablehnungsbescheid) per Post zugesandt. Zusätzlich erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Der Druck der Sachkundekarte erfolgt erst nach Zahlungseingang der entsprechenden Gebühr über 30,- €.
Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, können Sie sich gern an pflanzenschutz-skn@lelf.brandenburg.de oder alternativ per Telefon an die +49 335 60676-2101 wenden.