Grundbodenbearbeitung
Bei allen Anbauverfahren sind die Grundsätze der guten fachlichen Praxis gemäß § 17 Bundes-Bodenschutzgesetz zu beachten.
Das bedeutet, dass
- die Bodenbearbeitung unter Berücksichtigung der Witterung grundsätzlich standortangepaßt zu erfolgen hat.
- die Bodenstruktur erhalten oder verbessert wird.
- Bodenverdichtungen, insbesondere durch Berücksichtigung der Bodenart, der Bodenfeuchtigkeit und dem durch Maschinen und Geräte verursachten Bodendruck möglichst vermindert werden.
- Bodenabträge durch eine standortgemäße Nutzung, insbesondere durch Berücksichtigung der Hangneigung, der Wasser- und Windverhältnisse sowie der Bodenbedeckung vermieden werden.
- die biologische Aktivität des Bodens durch entsprechende Fruchtfolgegestaltung erhalten oder gefördert wird und
- der standorttypische Humusgehalt des Bodens, insbesondere durch eine ausreichende Zufuhr an organischer Substanz
- oder durch Reduzierung der Bearbeitungsintensität erhalten wird.
Konventionell mit Pflug
Die konventionelle Bearbeitung mit dem Pflug ist als traditionelles Verfahren mit mehreren Bodenbearbeitungsmaßnahmen in unterschiedlicher Intensität und Zuordnung bekannt. Nach der Getreideernte erfolgt eine Stoppelbearbeitung mit flach arbeitenden Geräten zum Einmulchen von Stroh und Ernteresten, zur Förderung des Aufgangs von Unkrautsamen und Ausfallgetreide, zur Vermeidung von Wasserverlusten aus tieferen Bodenschichten und zur Verbesserung der Wasseraufnahme. Der Arbeitsgang kann zur besseren Vermischung von Boden und Ernteresten sowie zur Unkrautbekämpfung wiederholt werden. Im Herbst wird der Boden bis auf Krumentiefe und, sofern erforderlich, möglichst mit Packer gepflügt. Damit werden für das Frühjahr Voraussetzungen für eine minimale und flache Saatbettbereitung mit Aussaat auf ebener Ackerfläche geschaffen. Es besteht aber auch die Gefahr der Bodenerosion und schlechten Abtrocknung im Frühjahr.
Konservierend ohne Pflug
Die Bodenbearbeitung erfolgt im Herbst unter Verzicht auf den Pflug ganzflächig und nicht mehr auf volle Krumentiefe. Pflanzenreststoffe bleiben als Mulch an der Bodenoberfläche (Mulchsaat). Daraus entwickeln sich neue Anbauverfahren mit Vorteilen, aber auch mit Risiken.
Die konservierende Bodenbearbeitung in Form von Strohmulch oder Mulchsaat (nach Zwischenfruchtanbau) ist praxisreif. Untersuchungen u.a. auch der LLG Bernburg bestätigen dies (Abb. 2). In mehrjährigen Versuchen wurden mit diesen Anbauverfahren Rübenerträge erreicht, die dem Ertragsniveau bei konventionellem Anbau entsprechen. Bei ausreichend Wasser (über 600 mm Jahresniederschlag) funktioniert auch die Bestellung der Zuckerrüben in abgestorbene Zwischenfrüchte. In den niederschlagsärmeren Anbaugebieten (um 500 mm Niederschlag) hat dagegen das Strohmulchverfahren Vorrang, weil das Wasser nur für eine Frucht ausreicht.
Strohmulch
Dem Grubbereinsatz nach Ernte folgt als zweiter Arbeitsgang ein nochmaliger Grubbereinsatz oder ein rotierendes Gerät (Zinkenrotor, Rüttel- oder Kreiselegge), das Stroh und Erntereste erneut einmischt und den Boden krümelt. Die Aussaat der Rüben erfolgt dann wie üblich im Frühjahr nach einer Saatbettbereitung in Strohmulch.
In die im Frühjahr abgestorbene Pflanzendecke bzw. den Strohmulch wird das Rübensaatgut je nach örtlichen Bedingungen mit herkömmlicher Einzelkornsämaschine nach Saatbettbereitung ausgesät.