Derzeit sind weder in Drittländern noch in den EU-Mitgliedsstaaten befallsfreie Gebiete von Chalara fraxinea ausgewiesen. Es gilt daher ein Einfuhr- u. Verbringungsverbot!
Zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz und Liechtenstein gelten für Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände Handelserleichterungen.
Sanktionen der Europäischen Union gegen die Russische Föderation und Weissrussland
Aufgrund der Handlungen der Russischen Föderation, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hat die Europäische Union Sanktionen gegen die Russische...