Kartoffeln - Sachkundepflicht beim Kartoffellegen
Kontrollpflicht für Kartoffellegemaschinen mit Applikationstechnik für Pflanzenschutzmittel
Seit 30.06.2016 besteht die gesetzliche Pflicht, Kartoffellegemaschinen, sofern diese über Applikationstechnik zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verfügen, auf Ihre ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Die Kontrolle von Kartoffellegemaschinen führen in Sachsen-Anhalt folgende amtlich anerkannte Kontrollwerkstätten durch:
Martin Politz
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Schulze & Tüngler
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Landmaschinen GmbH
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Land & Technik - Service GmbH Schulstraße 6 06295 Luth. Eisleben OT Volkstedt Tel.: 03475/656-0
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Vor der Verwendung solcher Kartoffellegemaschinen in der Saison 2018 sind diese zwingend einer Pflanzenschutzgerätekontrolle durch eine amtlich anerkannte Kontrollwerkstatt zu unterziehen. Kartoffellegemaschinen mit Applikationstechnik für Pflanzenschutzmittel ohne gültige Prüfplakette dürfen nicht mehr verwendet werden.
Sachkundepflicht für Verwender von Kartoffellegemaschinen mit Applikationstechnik für
Pflanzenschutzmittel
Entsprechend § 9 PflSchG müssen Personen, die beruflich Pflanzenschutzmittel verwenden, im Besitz eines Sachkundenachweises Pflanzenschutz sein und über eine aktuell gültige Bescheinigung über die Teilnahme an einer amtlich anerkannten Weiterbildungsveranstaltung (Datum der Bescheinigung nicht älter als 3 Jahre) verfügen. Bevor die Saison der Pflanzenschutzanwendungen beginnt, sollte jeder Sachkundige seine letzte Weiterbildungsbescheinigung nochmals auf Gültigkeit prüfen!
Achtung: Die Verwendung von o. g. Kartoffellegemaschinen mit Applikationstechnik zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln darf ausschließlich durch sachkundige Personen erfolgen. Hier handelt es sich um eine berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die Spezialkenntnisse im Pflanzenschutz erfordert.