Aktuelles aus dem Bereich Grünland/Futterbau

Jakobskreuzkrautpflanze (Foto: E. Winkelheide)

Grünland – Lontrell 600 gegen Kreuzkraut- Arten

Das BVL hat einem Verfahren zur Erweiterung der Zulassung nach Artikel 51 der Verordnung (EG) NR. 1107/2009 für LONTRELL 600 (600 g/l...

Abgemulchte JKK treibt wieder aus (Foto: E. Winkelheide) (1)

Grünland - Weitere Ausbreitung von JKK verhindern!

Das Jakobskreuzkraut hat von den diesjährigen günstigen Wachstumsbedingungen profitiert und seine Verbreitung weiter begünstigt

Jakobskreutzkraut Blüte kw28

Grünland – Auf vereinzelt stehende Jakobskreuzkrautpflanzen achten!

Jakobskreuzkrautpflanzen dürfen wegen ihrer Giftigkeit nicht auf der Fläche verbleiben. Auf dem Kompost oder Misthaufen sollten nur die...

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Leguminosen - Erbsenwickler

Futtererbsen – auch auf Erbsenwickler achten: Im letzten Jahr ist in den Erbsenanbaugebieten verstärkt der Erbsenwickler aufgetreten.

Grünland - Neue Kennartenbroschüre

Öko-Regelung 5 „Ergebnis orien­tierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen...

Unterschiedliche Wachstumsstadien Disteln (Foto: E. Winkelheide)

Grünland - Disteln auf dem Grünland regulieren

Disteln können sich auf Weiden zum Problem entwickeln. Deren Ausbreitung erfolgt oberirdisch durch den Samen und unterirdisch durch die...

Schoko und Rost (Foto: E. Winkelheide)

Ackerbohnen – auf Krankheiten und Läusebesatz achten

Sehr früh gesäte Ackerbohnen kommen langsam in die Blüte. Die feuchten Witterungsbedingungen

erste Grüne Läuse an Ackerbohnen Foto: E. Winkelheide

Leguminosen - Blattläuse

Die Entwicklung der Ackerbohnen und Futtererbsen ist in unserer Region sehr unterschiedlich. Während Winterackerbohnen mit der Blüte...

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Körnerleguminosen – Herbizide im Nachauflauf

In der vergangenen Woche haben einige die Gelegenheit genutzt unter „akzeptablen“ Verhältnissen Körnerleguminosen auszusäen

Eiweißpflanzen – Zulassungserweiterung für Centium 36 CS

Das Herbizid Centium 36 CS (Wirkstoff 360 g/l Clomazone) hat eine Zulassungserweiterung gemäß Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr.