Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist auf Freilandflächen nur erlaubt, soweit diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt... mehr ...
Auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, sollte der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln soweit wie möglich vermieden werden. Personen, die... mehr ...
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist nach § 12 Abs.2 Satz 1 und 2 PflSchG auf Freilandflächen nur erlaubt, soweit diese landwirtschaftlich, forstwir... mehr ...