Die Bestimmungen zur Pflanzengesundheit wurden EU-weit neu geregelt; das neue Pflanzengesundheitsrecht wird seit 14.12.2019 umgesetzt.
Der weltweite Handel mit Pflanzen und auch der Tourismus bergen unbeabsichtigte Risiken für die Gesundheit von Kulturpflanzen und Pflanzen in natürlichen Lebensräumen. Pflanzenkrankheiten und -schädlinge, die bei uns bisher nicht vorkommen und für die keine Bekämpfungsmaßnahmen zur Verfügung stehen, können eingeschleppt werden und hohe Schäden verursachen. Um dieser Bedrohung entgegenzuwirken, werden weltweit auf verschiedenen Ebenen vorbeugende Maßnahmen gegen die Ein- und Verschleppung von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen ergriffen.
Für Deutschland relevante Vorschriften waren schon bisher im EU-Recht und in der deutschen Pflanzenbeschauverordnung verankert. Seit dem 14. Dezember 2019 ist die neue Durchführungsverordnung (EU) zum Schutz vor Pflanzenschädlingen anzuwenden, die unmittelbar in Deutschland bzw. der gesamten EU gilt.
Die damit verbundenen Neuerungen sollen die Pflanzen in Deutschland bzw. der EU effizienter und sicherer vor neuen Krankheiten und Schädlingen schützen.
Um dieses Ziel zu erreichen, ist mehr Pflanzenmaterial den Vorschriften unterworfen.
Ferner ist eine umfassende Rückverfolgbarkeit vorgesehen und Unternehmen spielen eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung der Pflanzengesundheit.
Auch Privatpersonen können ihren Beitrag zum Schutz der Pflanzengesundheit leisten und werden hierfür über Risiken und Vorschriften zu Reisesouvenirs und im Fernhandel informiert, um ihren Beitrag zum Schutz der Pflanzengesundheit zu leisten.