Der Feuerbrand, verursacht durch das Bakterium Erwinia amylovora, ist eine gefährliche Kankheit für das Kernobst. In den 80-iger Jahren trat diese Krankheit erstmals massiv in Thüringen auf und verursachte enorme Schäden im Kernobst-Anbau.
Schadbild:
Bei warmer Witterung zeigt sich eine Infektion mit dem Feuerbranderreger an braun bis schwärzlich verfärbten Trieben; daher der Name der Krankheit. Oft sind die Triebspitzen gekrümmt; auch das befallene Holz unter der Rinde ist bräunlich verfärbt. Bei feuchter oder warmer Witterung kann Bakterienschleim aus der Rinde austreten. Birnen und Quitten können so stark befallen werden, dass sie innerhalb weniger Tage komplett absterben können. Bei Äpfeln sind oft nur einzelne Triebe betroffen.
Zu den hochanfälligen Wirtspflanzen zählen folgende Gattungen und Arten: Cotoneaster, Crataegus monogyna (Weißdorn), Crataegus laevigata (Rotdorn), Sorbus aria (Mehlbeere), Cydonia oblonga (Quitte), alle Arten von Malus (Apfel) und Pyrus (Birne) sowie Pyracantha (Feuerdorn). Chaenomeles (Zierquitte), Eriobotrya (Wollmispel), Mespilus (Mispel) und Amelanchier (Felsenbirne) können ebenfalls befallen werden.
Steinobst (Kirschen, Pflaumen) wird nicht befallen.
Bekämpfung:
Solange nur einzelne Triebe an Apfel oder Birne infiziert sind, sollten diese befallenen Triebe umgehend und sorgfältig bis weit in das noch gesund erscheinende Holz ausgeschnitten werden. Nach dem Schnitt müssen die Schnittwerkzeuge unbedingt gereinigt und desinfiziert werden (Abflammen, Alkohol), damit die Erreger nicht weiter übertragen werden. Alternativ können die Zweige auch ausgerissen bzw. ausgebrochen werden. Die entfernten Zweige sind für Wirtspflanzen vorerst infektiös, weswegen sie sorgsam entsorgt werden müssen. Da bei regnerischem Wetter eine sehr leichte Weiterverbreitung der Bakterien durch Regenwasser an den Zweigen erfolgt, sollte das Entfernen infizierter Zweige grundsätzlich nur bei trockenem Wetter erfolgen. Die Zweige sollten entweder verbrannt (sofern erlaubt) oder im Hausmüll entsorgt werden. Auch möglich ist, die entfernten Zweige zu vergraben oder abgedeckt ! zu kompostieren. Eine chemische Bekämpfung der Krankheit ist nicht möglich.
Maßnahmen werden behördlicherseits nur dann angeordnet, wenn sich in der Nähe des Befallsherdes Baumschulen oder Obstanlagen (Erwerbsobst) befinden!
Zum langfristigen Schutz von Kernobst ist es wichtig, infizierte Gehölze im Umfeld zu beseitigen sowie die Umgebung möglichst frei zu halten von Gehölzen, die als hoch anfällig gelten. Insbesondere Weißdorn gilt als potentieller Infektionsherd. Infizierte Weißdornbüsche sterben durch diese Bakterien nicht ab, bieten aber für die Bakterien gute Überwinterungsmöglichkeiten. Auf die Neupflanzung hoch anfälliger Gehölze in der Nähe von Baumschulen oder Obstanlagen muss verzichtet werden !
Der Verdacht und das Auftreten der Bakteriellen Feuerbrandkrankheit sind meldepflichtig (Feuerbrandverordnung). Meldungen nehmen die zuständigen Agrarförderzentren sowie dasThüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat Pflanzenschutz und Saatgut, entgegen.