Teilwiderruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Kanemite SC mit dem Wirkstoff Acequinocyl hinsichtlich einzelner Anwendungen im Haus- und Kleingarten
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 9. Februar 2024 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Kanemite SC (Zul.- Nr.:025855-00) und der Vertriebserweiterung Spinnmilben-Frei Kanemite (Zul.- Nr.:025855-61) mit dem Wirkstoff Acequinocyl für Anwendungen im Haus- und Kleingarten widerrufen. Das bedeutet die Anwendungen in Kernobst und Zierpflanzen gegen Spinnmilben sind nicht mehr zulässig. Der Teilwiderruf gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.