Düngung – Düngeaufzeichnungen und Hinweise zum NID im Blick

Wichtige Informationen aus dem Kreis Ludwigsburg vom 01.03.2024

 

Das renommierte und fachlich sehr breit aufgestellte „Beratungsseptett“ A. Brugger, F. Grötzinger, F. Abel, R. Ballreich, A. Lehnhoff, A Läpple, und W. Pfitzenmaier vom Fachbereich Landwirtschaft im Landratsamt Ludwigsburg haben auch die notwendigen Düngeaufzeichnungen und Hinweise zum NID im Blick.

 

Düngeaufzeichnungen: Alle, nach der DüV, aufzeichnungspflichtigen Betriebe müssen bis 31.03.2024 für das Düngejahr 2023 die Aufsummierung des Düngebedarfs (d.h. Zusammenfassung aller Düngebedarfsermittlungen) sowie die Aufsummierung des Nährstoffeinsatzes (d.h. die Zusammenfassung der tatsächlich aufgebrachten Düngermengen von N und P) aufzeichnen. Erstellen kann man die Aufzeichnung u.a. händisch oder z.B. auch mit Düngung BW (unter Dienste / Summierung nach Anlage 5 DüV).

 

Hinweise zum NID: Beprobungszeiträume unbedingt einhalten, da sonst keine gültige Düngeempfehlung erstellt wird.

01.02. – 30.04.

Wintergetreide + Winterraps

15.03. – 30.06.

Mais (frühe Methode)

01.02. – 15.05.

Frühkartoffeln + Silphie

15.03. – 30.06.

Reben

15.02. – 30.04.

Sommerungen

15.03. – 31.07.

Reben Junganlagen

15.02. – 31.05.

Zuckerrüben

15.04. – 31.07.

Spargel

15.02. – 15.06.

Kartoffeln

30.04. – 30.06.

Mais (späte Methode)

01.03. – 15.06.

Sonnenblumen

alle anderen Kulturen können jederzeit

beprobt werden

 

Achtung: Bodenproben sind in Nitratgebieten sowie in den Problem- und Sanierungsgebieten der Wasserschutzgebiete verpflichtend zu ziehen.

Tags