Fragebogen zur Umsetzung der allgemeinen Grundsätze des „Integrierten Pflanzenschutzes“

Gemäß § 3 Absatz 1 Pflanzenschutzgesetz in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2009/128/EG darf Pflanzenschutz nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Eine wesentliche Voraussetzung ist die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes (IP). Die Anforderung gilt für alle landwirtschaftlichen Betriebe. Im Rahmen der Fachrechtskontrollen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wird seit dem 01. April 2021 die Einhaltung des IP überprüft. Hierzu wurde ein Fragebogen entwickelt, der vom Betriebsleiter abzuhaken ist. Seitens der ADD wird im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit das Vorhandensein des bearbeitenden Fragebogens eingesehen. Am besten sollte der Fragebogen mit den sonstigen Aufzeichnungen/Dokumentationen des Pflanzenschutzes aufbewahrt werden. Der Fragebogen muss jedes Jahr neu ausgefüllt, mit Datum versehen und unterschrieben werden. Die Leitlinie und den Fragebogen finden Sie hier als Anhang. 

Den Fragebogen finden Sie auf Seite 7. Er sollte ausgedruckt, ausgefüllt und zu den anderen Aufzeichnungen des Pflanzenschutzes gefügt werden.

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