Biodiversitätsmaßnahmen – Hinweise zur Antragsphase: Was, Wie, Wo, Wann?
Am vergangenen Wochenende hat die Antragsphase für Agrarförderanträge begonnen. Bei der Beantragung von Förderprogrammen im Rahmen der Öko-Regelungen, Agrarumweltmaßnahmen und des Vertragsnaturschutzes müssen bestimmte Termine und Fristen beachtet werden. In der folgenden Tabelle ist eine Übersicht der Fristen dargestellt.
Alle Maßnahmen werden über die Elektronische Antragstellung für Landwirte (ELAN-NRW) eingetragen, codiert und für die Auszahlung beantragt. Öko-Regelungen können grundsätzlich jährlich beantragt und im selben Jahr umgesetzt werden. Neu beantrage Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen hingegen werden über vier Jahre hinweg umgesetzt und ein Jahr im Voraus beantragt. Besonders bei Maßnahmen aus dem Vertragsnaturschutz sollte vor der Grundantragsstellung eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde oder der Biologischen Station des jeweiligen Kreises erfolgen. Das dient dazu, die naturschutzfachliche Eignung der Fläche zu überprüfen und somit die Chancen auf eine Bewilligung zu erhöhen. Auch die kostenfreie Biodiversitätsberatung der Landwirtschaftskammer NRW steht Ihnen unterstützend bei der Planung und Umsetzung von Biodiversitätsmaßnahmen zur Verfügung. Für die Auszahlung bereits umgesetzter Maßnahmen muss jedes Jahr ein Auszahlungsantrag gestellt werden. Ihre regionalen Ansprechpersonen aus der Biodiversitätsberatung sowie weitere Informationen finden Sie unter www.biodiversitaet-nrw.de.
Wichtige Fristen bei der Beantragung von Öko-Regelungen, Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnamen | |
15. März | Beginn Antragsverfahren ELAN |
15. Mai | Fristende Beantragung der Öko-Regelungen für 2025 Fristende Auszahlungsanträge Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen (ab erstem Umsetzungsjahr) |
30. Juni | Fristende Grundantrag der Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen für Umsetzung ab 2026 |
30. September | Letztmöglicher Termin für Antragsänderungen |
Ab Ende Dezember | Beginn der Auszahlungen |