Kartoffel – Notfallzulassungen und weiteres Rechtliches
Notfallzulassung:
- SoilGuard 0.5GR: Das Produkt mit dem Wirkstoff Tefluthrin hat erneut eine Notfallzulassung zur Bekämpfung von Drahtwürmern/Schnellkäfern im Bereich der Kartoffel bekommen. Sie wurde vom 01.03.2025 - 28.06.2025 für 120 Tage erteilt und auf 90.000 kg bzw. 6.000 ha begrenzt.
- ATTRACAP: Das Produkt mit dem Wirkstoff Metarhizium brunneum Stamm Cb15-III hat eine Notfallzulassung zur Bekämpfung von Drahtwürmern/Schnellkäfern u.a. im Bereich der Kartoffel erhalten. Die Zulassung wird für die Zeit vom 17. Februar 2025 bis zum 15. Juni 2025 für 120 Tage erteilt. Die zugelassene Menge wird auf 105.000 kg, ausreichend für ca. 3.500 ha, begrenzt.
Weitere relevante Veränderungen im Pflanzenschutz:
- Dimethomorph: Für Mittel mit diesem Wirkstoff gilt eine verkürzte Abverkaufs- und Aufbrauchfrist jeweils bis zum 20.05.2025. Danach dürfen die Mittel nicht mehr eingesetzt werden. Im Kartoffelanbau enthalten folgende Fungizide gegen Krautfäule den Wirkstoff Dimethomorph: Banjo forte, Orvego und Presidium.
- ORTIVA: Die neue Zulassung beinhaltet in der Furchenanwendung nur noch eine maximale Aufwandmenge von 2 l/ha. Im Gegenzug sind einige Auflagen weggefallen bzw. geändert worden. So darf das Produkt nun auch auf drainierten Flächen eingesetzt werden, allerdings nicht zwischen dem 1.11. und dem 15.3. Andere Beizprodukte mit dem Wirkstoff Azoxystrobin sind von den Änderungen nur zum Teil betroffen.
- Movento OD 150: Das BVL hat zum 30. April 2024 die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Spirotetramat widerrufen. Es gilt eine Aufbrauchfrist bis zum 30.10.2025.
- Teppeki / AFINTO: Teppeki und AFINTO dürfen in Konsum- und Pflanzkartoffeln nur von BBCH 10 - 15 eingesetzt werden (von 1. Blätter spreizen sich ab bis 5. Blatt (> 4 cm) am Haupt-spross entfaltet).
- Carial Flex: Die neue Zulassung lässt nur noch 3 Anwendungen zu statt wie bisher 6 pro Saison.