Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises im Pflanzenschutz gemäß § 9 PflSchG
Die Antragstellung erfolgt "NUR" unter:
www.pflanzenschutz-skn.de
Die erfolderlichen Dokumente (z.B. Zeugnisse, Nachweise) müssen ebenfalls im System hochgeladen werden.
wichtige Hinweise:
Falls Ihr Arbeitgeber die Kosten für die Ausstellung des Sachkundenachweises übernimmt, muss ebenfalls eine formlose schriftliche Kostenübernahmeerklärung zum Vorgang hochgeladen werden.
Falls Dokumente nachgereicht werden müssen, bitten wir Sie, diese an folgende E-Mail Adresse zu senden:
antrag.sachkunde@lallf.mvnet.de
Ist das Zeugnis mehr als drei Jahre vor dem Tag der Antragstellung ausgestellt worden, muss dem Antrag zusätzlich eine aktuelle Bescheinigung über die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme im Pflanzenschutz beigefügt werden.
(Diese Regelung gilt nur für Zeugnisse, die nach dem 14. Februar 2012 ausgestellt wurden. Alle Zeugnisse mit Ausstellung vor dem 14. Februar 2012 werden nicht anerkannt (§ 1 Abs. 5 PflSchSachkV i.V.m. § 74 Abs. 6 Nummer 1 PflSchG).
Die Gebühr für die Ausstellung des Sachkundenachweises beträgt 27,00 €.
Ausstellung einer Ersatzkarte
Bei Verlust oder sonstigen Gründen, die eine Neuausstellung des Sachkundenachweises rechtfertigen, muss kein erneuter Antrag gestellt werden! Es bedarf lediglich einer schriftlichen Anfrage per E-Mail an die o.g. Adresse mit der Angabe des Grundes für die Neuausstellung und eventuellen Änderungen in der Anschrift.
Umzug aus einem anderen Bundesland
Wenn Ihr Sachkundeausweis in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde und Sie den Hauptwohnsitz mittlerweile nach M-V verlegt haben, setzen Sie sich bitte mit dem seinerzeit zuständigen Pflanzenschutzdienst in Verbindung und verlassen Sie, dass der Datensatz an den Pflanzenschutzdienst MV als nun zuständige Behörde übertragen bzw. zugewiesen wird. Umgekehrt gilt die Vorgehensweise ebenso.