Bekanntmachung über Mindestabstände bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zum Schutz von Umstehenden und Anwohnern

Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln müssen gemäß einer Bekanntmachung vom BVL zum Schutz von Umstehenden und Anwohnern Mindestabstände zu Flächen eingehalten werden, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden. Die Abstände betragen zwei Meter bei der Anwendung auf Flächenkulturen und fünf Meter bei der Anwendung in Raumkulturen.

Fragen und Anworten zu den Mindestabständen  zum Schutz von Anwohnern und Umstehenden