Phytosanitäre Betriebsteiltrennung

Ein Beitrag für einen sicheren Pflanzkartoffelanbau in Mecklenburg-Vorpommern

Gesetzliche Regelungen für die Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule (Clavibacter michiganensis ssp. sepedonicus)

  • RL 93/85/EWG des Rates zur Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule der Kartoffel, zuletzt geändert durch RL 2006/56/EG vom 12. Juni 2006
  • Verordnung zur Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule und der Schleimkrankheit vom 05. Juni 2001 (BGBl. I, S. 1008)
  • In Deutschland einheitliche Umsetzung dieser beiden EU-Vorgaben durch "Leitlinie zur Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule der Kartoffel in Deutschland"

Voraussetzungen für die Betriebsteiltrennung im Betrieb

  • keine Infektion mit der Bakteriellen Ringfäule in den Vorjahren
  • schriftliche Vereinbahrung mit dem Pflanzenschutzdienst Mecklenburg-Vorpommern über Abgrenzung von Produktionsorten und Pflichten des Betriebes (vor Befall) bis zum 31.05.
  • nur deutlich voneinander getrennte Produktionsorte abgrenzbar

Maßnahmen/Pflichten der Betriebe - allgemein

  • kein geschnittenes Pflanzgut verwenden
  • Lagerkisten werden getrennt, partieweise aufgestellt und gekennzeichnet
    (Bei Einzelboxlager keine Vermischung ermöglichen - keine Netzabtrennung!)
  • Lageplan anfertigen
  • notwendige Buchführung:
    - Herkunft und Verwendung sämtlicher erzeugter Kartoffelpartien
    - Art und Zeitpunkt der durchgeführten Bearbeitungsschritte an Produktionsorten
    - Art und Zeitpunkt der durchgeführten Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten

Maßnahmen/Pflichten der Betriebe - Reinigung und Desinfektion

  • für den ganzen Betrieb:
    - mindestens einmal jährlich gründliche Reinigung und Desinfektion des Lagers und der Kartoffelkisten
    - gründliche Reinigung und Desinfektion aller Transportmittel und Behältnisse vor Transport von Pflanzgut
  • zwischen Produktionsorten des Betriebes gründliche Reinigung und Desinfektion von:
    - Pflanzmaschinen
    - Erntegeräte und Erntevorbereitungsgeräte (z.B. Krautschläger, Roder...)
    - Hacken, Häufler, Striegel
    - Einlagerungsgeräte, Bänder, Sortier- und Auslagerungsgeräte

Bewertung der Betriebsteiltrennung

Vorteil:    - deutliche materielle Risikoreduzierung für den Kartoffel anbauenden Betrieb

Nachteil: - erhöhter Aufwand, was zu einer leichten Verteuerung des Kartoffelanbaues führt

Die Antragstellung erfolgt formlos beim Pflanzenschutzdienst Mecklenburg-Vorpommern.

Die auszufüllenden Unterlagen der "Vereinbarung zur phytosanitären Betriebsteiltrennung für das Anbaujahr" werden Ihnen dann umgehend zugeschickt.