Winterraps - Erntejahr 2023

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26.05.2023

Die Blüte neigt sich dem Ende und der Kohlschotenrüssler-Besatz war gering.

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17.05.2023

Der Kohlschotenrüssler-Besatz an den Blüten ist weiterhin unbedeutend und liegt deutlich unter dem Bekämpfungsrichtwert von einem Käfer je Pflanze

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12.05.2023

Die Rapsschläge zeigen sich in voller Blüte. Vereinzelt fallen Schläge mit einem „dünnen“ Blütenbesatz auf. Typisch für diese Bestände sind welke und abfallende Blütenknospen am Haupttrieb und teilweise an den Nebentrieben (Abb.1). Dieses Phänomen ist nicht neu und ist zuletzt vermehrt 2018 aufgetreten. Auslöser sind nicht tierische Schaderreger wie der Rapsglanzkäfer, sondern ist vielmehr auf die Wetterkapriolen der letzten Wochen mit stark wechselnden Tages- und Nachttemperaturen um die Null Grad zurückzuführen. Auch bei gleicher Bestandesführung treten unterschiedlich starke Symptomausprägungen auf. Dabei sind leichte Standorte stärker betroffen. Hinzukommen teilweise Sorteneigenschaften oder schwächende Faktoren, wie Kohlhernie oder Rapserdflohschäden aus dem Herbst/Winter.

Das Auftreten der Schotenschädlinge ist gering. Bis jetzt liegt der Besatz an Kohlschotenrüsslern deutlich unter dem Bekämpfungsrichtwert der bei einem Käfer pro Pflanze liegt.

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05.05.2023

Die auftretenden Rapsglanzkäfer spielen in den nun blühenden Beständen (BBCH 61-65) als Schaderreger keine Rolle und wirken jetzt vielmehr als Bestäuber. Erste Kohlschotenrüssler wurden deutlich unterhalb des Bekämpfungsrichtwertes (1 Käfer/Pflanze) bonitiert. 

Infektionsbedingungen für einen möglichen Sklerotinia-Befall sind aufgrund feuchter Bedingungen sowie gekeimten Apothecien immer noch gegeben. Siehe auch Prognosemodell SkleroPro. Fungizid-Empfehlungen siehe landesweiter Hinweis Nr. 13 Blütenbehandlung vom 24.04.2023.

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28.04.2023

Die langsame Pflanzenentwicklung (BBCH 57-59) hat nicht zu der erhoffen Entlastung im Auftreten der tierischen Schaderreger geführt. Zwar spielt das Auftreten der Stängelrüssler keine Rolle mehr, doch bereiten die Rapsglanzkäfer gerade bei den noch nicht so weit entwickelten Beständen etwas Probleme. Kontrollieren Sie daher aufmerksam Ihre Bestände. 

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21.04.2023

Die Rapsbestände befinden sich mehrheitlich im BBCH 55-57. Auf einzelnen Schlägen zeigen sich bereits erste offene Blüten auf die sich der Rapsglanzkäfer stürzt. Diese „Leuchttürme“ zählen nicht als Indikator für eine Behandlungsnotwendigkeit, hier richtet der Rapsglanzkäfer an der offenen Blüte auf Grund des freizugänglichen Nahrungsangebotes (Pollen) keine Schäden mehr an. Mit dem Temperaturanstieg am Wochenende werden sich die Bestände rasch weiterentwickeln und in die Blühphase übergehen. Der Rapsglanzkäfer mit seinem bislang verhaltenen Auftreten (0,1 bis 3,5 Käfer je Hauttrieb) spielt als Schädling dann keine Rolle mehr.

Erste Sklerotiendepots sind mit 1 bis 3 mm großen Apothecien (Fruchtkörper von Sclerotinia sclerotiorum) an zwei Standorten ausgekeimt. Die weitere Wetterlage wird über das Infektionsgeschehen entscheiden.  Für die Nutzung des Prognosesystems ScleroPro ist es unerlässlich, das Datum des Knospenstadiums (BBCH 55) zu erfassen.

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14.04.2023

Die Winterrapsbestände befinden sich mehrheitlich in BBCH 53-55. Die milde Witterung gerade über Ostern führte zu einem erneuten Zuflug von Rapsglanzkäfern [RGK]. Dennoch liegt der durchschnittliche RGK-Besatz der jeweiligen Kontrollflächen unterhalb der Bekämpfungswürdigkeit, auch wenn einige Einzelpflanzen einen
höheren Käferbesatz an den Blütenknospen aufweisen. Auf normal entwickelten Rapsflächen mit einem vitalen Bestand sind bis zu 10 Käfer und in geschwächten Beständen bis zu 5 Käfer je Haupttrieb zu tolerieren. Das Schadpotenzial nimmt mit Blühbeginn ab. Auch der Zuflug von Stängelrüsslern ist gering. Aus Resistenzgründen sollten keine unnötigen Insektizidmaßnahmen erfolgen.

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06.04.2023

Die vorherrschende Witterungslage ließ nur einen geringen Zuflug der Rapsschädlinge zu.  Ansteigen könnte die Aktivität bzw. der Zuflug der tierischen Schaderreger über die Osterfeierteage auf Grund der prognostizierten warmen Witterung, Sonnenschein und wenig Wind. Regelmäßige schlagspezifische Kontrollen der Gelbschalen/Pflanzen sollten über die Feiertage nicht ausbleiben. 

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Für die Entscheidung einer Behandlungsnotwendigkeit von Sklerotinia (Weißstängeligkeit) steht Ihnen das Prognosemodell SkleroPro zur Verfügung. Für eine schlagspezifische Nutzung ist es notwendig, das Datum des Knospenstadiums (BBCH 55: Einzelblüten der Hauptinfloreszenz sichtbar, geschlossen) zu erfassen. 

Das Prognosemodell SkleroPro finden Sie > hier <

 

30.06.2023

Die Rapsbestände befinden sich mehrheitlich im BBCH 50-51. Schneefall (Bild Kalenderwoche 13) und kühle Temperaturen der letzten Tage hat den Zuflug und das Auftreten tierischer Schaderreger in den Beständen zum Erliegen gebracht.

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24.03.2023

Die frühlingshaften Temperaturen seit vergangenem Freitag (> 10 °C) haben das Wachstum der Papsbestände (BBCH 31-53) begünstigt und zu einem Zuflug von Rapsschädlingen in die Bestände geführt. Die Befallssituation ist schlagweise sehr unterschiedlich und macht eine schlagspezifische Kontrolle der Rapsbestände vor einer Maßnahme unabdingbar. An je einem Standort im Bereich Uecker-Randow und Mecklenburg-Strelitz wurde bereits der Bekämpfungsrichtwert bezogen auf den Großen Rapsstängelrüssler überschritten. Zudem treten an den frühen Knospen bereits erste Rapsglanzkäfer auf. Deren Schadpotenzial ist zurzeit sehr gering und nicht bekämpfungswürdig.

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17.03.2023

Mit den milden Temperaturen der kommenden Tage ist mit einer erhöhten Aktivität der Stängelrüssler zu rechnen.

Der Zuflug des Großen Rapsstängelrüsslers erfolgt u.a. von Rapsflächen aus dem Vorjahr. Der Gefleckte Kohltriebrüssler fliegt aus der Bodenstreu von Hecken bzw. Waldrändern zu. Gunstlagen für den Zuflug/Befall sind schnell erwärmbarer Boden bzw. windgeschützte Lagen. Ein erstes „Erwachen“ konnte in den Regionen Mecklenburg-Strelitz, Müritz und Malchin in beköderten Gelbschalen beobachtet werden. Ein Zuflug der beiden Rüssler auf die aktuellen Rapsflächen trat in den Gelbschalen bislang nicht auf.

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04.11.2022

Je nach Pflanzenentwicklung weisen die unbehandelten Schläge einen unterschiedlich starken Phoma-Befall auf. Eine Behandlungsnotwendigkeit besteht weiterhin nicht!
Aufgrund der milden Witterung hält die Fängigkeit von Rapserdflöhen in den Gelbschalen weiterhin an. Dennoch wurde der Bekämpfungsrichtwert nicht mehr überschritten.

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27.11.2022

Die Bestände haben sich je nach Saatzeit unterschiedlich stark entwickelt. Spätsaaten befinden sich in BBCH 16 und Frühsaaten in BBCH 19. In unbehandelten Frühsaaten hat sich der Wachstumskegel angehoben. Bei starkem Frost wären diese Pflanzen gefährdet. Eine jetzige Wachstumsreglerbehandlung wäre nur noch eine Notlösung bei einem geringen Reglereffekt.
Die milde Witterung hält weiterhin an. Dennoch ist die Fängigkeit (Gelbschale) von Rapserdflöhen sehr gering. Zu einer erneuten Überschreitung des Bekämpfungsrichtwertes kam es nicht. Erste Larven der Kohlfliege sind an den Wurzeln zu finden.
In den unbehandelten Beständen tritt weiterhin ein leichter Phomabefall ohne Befallszunahme auf.

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21.10.2022

Bei milder Witterung hält die Fängigkeit (Gelbschale) von Rapserdflöhen an. Eine erneute Überschreitung des Bekämpfungsrichtwertes konnte nicht mehr festgestellt werden.
Auch andere Schadinsekten (Rübsenblattwespe, Blattläuse) sind nicht/kaum anzutreffen.
In unbehandelten Beständen tritt weiterhin ein leichter Phomabefall ohne Befallszunahme auf.

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13.03.2022

Auf Grund der milden Temperaturen hält der Zuflug von REF weiter an. Gelegentlich kam es zu Überschreitungen des Bekämpfungsrichtwertes. Anhand von Versuchen sowie Praxiserfahrungen zeigte sich, dass i.d.R. Oktober-Behandlungen nach Überschreitung des BRW am erfolgreichsten gegen REF waren.
Der Blattlausbefall ist gering und z.T. sind die Läuse parasitiert. Es besteht keine Behandlungsnotwendigkeit.
Erster Phomabefall wurde bonitiert.

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29.09.2022

Spät- und verschlämmte Saaten befinden sich noch in der kritischen Phase, wo auf Blattfraß zu achten ist. Bis BBCH 14 (4-Blattstadium) sind die Fraß-Schäden von Rapserdflöhen (REF) nur bei schwachen Beständen noch von Bedeutung. Die Fängigkeit von Rapserdflöhen schwankt in den Gelbschalen sehr. Nur gelegentlich wurde der Bekämpfungsrichtwert (50 REF in 3 Wochen) überschritten (isip.de/rapsmonitoring). Bei anhaltenden milden Temperaturen ist mit weiterem Zuflug zurechnen.

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22.09.2022

Der Raps befindet sich in BBCH 12-14 und die Frühsaaten in BBCH 15. Nach erfolgtem Reifungsfraß beginnt die Eiablage durch den Rapserdfloh (REF). Für Raps der bereits das 4-Stadium erreicht hat, gilt es nun die Gelbschalenfänge diesbezüglich auf REF zu überwachen. Die Fängigkeit von REF hat zugenommen. Der Bekämpfungsrichtwert (BRW) der Gelbschalenfänge liegt ab BBCH 14 bei 50 Käfern in 3 Wochen.

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15.09.2022

In Abhängigkeit des Aussaattermins weisen die Rapsbestände Pflanzen im Keimblattstadium bis  hin zum 5-Blattstadium auf. In Frühsaaten ist das Auftreten des Rapserdflohs bedingt durch die nominell geringe Aktivität als auch durch die geringe Fraßschädigung nicht bekämpfungswürdig. Spätsaaten (BBCH 10-11) bzw. bei Schlägen mit verzettelten Auflauf zeigen hingegen  deutlich stärkere Fraßschädigungen (bis zu 5 %). Bei Beständen mit einem schwachen Wuchs wäre eine Randbehandlung empfehlenswert. Empfehlungen zur Rapserdflohbekämpfung

 

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Feuchter Boden begünstigt das Auftreten von Schnecken. Dieser Bodenzustand ist auf der Mehrzahl der Rapsschläge gegeben. Dennoch sind nur vereinzelt im Randbereich Fraßschädigungen durch Schnecken festzustellen.

 

09.09.2022

Frühgesäte Rapsbestände haben bereits das 4-Blattstadium erreicht, Ende August bestellter Raps hat hingegen das erste Laubblatt entfaltet. Für die Frühsaaten gelten nun  die Gelbschalenfänge des Rapserdflohs als Bekämpfungsrichtwert, für die Spätsaaten weiterhin der Blattfraß.

Die Aktivität des Rapserdflohs ist im Regionalgebiet erkennbar, doch bezogen auf Gelbschalenfänge und Blattfraß eher marginal. Das zeigen unsere Befallserhebungen. Eine Bekämpfungsnotwendigkeit besteht nicht.

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02.09.2022

Die  Rapsbestände befinden sich in der Auflaufphase bzw. die Frühsaaten im 2- bis 3-Blattstadium. Zurzeit sind keine bis marginale Schädigungen durch Rapserdflöhe (REF) anzutreffen. Eine Bekämpfungsnotwendigkeit besteht momentan nicht. Auch ein Befall von Schnecken oder Rübsenblattwespen ist nicht festzustellen.

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26.08.2022

Durch die Niederschläge der letzten Tage und den warmen Boden ist erster Raps aufgelaufen. Eine schlagspezifische Überwachung der Rapsbestände auf Rapserdfloh (Fraßaktivitäten und begitterter Gelbschalen) ist nun essentiell. Nur bei zerstörte Blattfläche von mehr als 10% sind Insektizidmaßnahmen notwendig.
Bislang konnten wir auf unseren Kontrollschlägen noch keinen Zuflug (Gelbschale) oder
Fraßaktivität des Rapserdflohs feststellen.
Empfehlungen finden siehe Landeweiter Hinweis Nr. 26 vom 22.08.2022

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