Verstärkte Aktivität der Feldmäuse zu Vegetationsbeginn!
Die Befallssituation mit Feldmäusen war vor Winterbeginn zumeist entspannt. Im Wintergetreide und Winterraps fand nur auf Einzelflächen eine Schädigung der auflaufenden Bestände statt. Insbesondere Dichteermittlungen im Ackerfutter bzw. Grünland zeigten in einigen Fällen stark erhöhte Befallswerte weit über dem Bekämpfungsrichtwert. Erste Feldbegehungen ab der zweiten Februardekade weisen auf verstärkte Aktivitäten der Schadnager hin. Die Befallssitiuation ist von Region zu Region aber auch schlagweise sehr unterschiedlich, so dass eine Begehung der betrieblichen Flächen angeraten wird. Entsprechend den weiterhin bestehenden Verboten der Ausbringung von Rodentiziden in den Vorkommensgebieten des Feldhamsters und der Haselmaus können nur noch bis 29.02. auf betroffenen Flächen Rodentizide ausgebracht werden.
In gewohnter Weise sind die Dichteermittlungen des Pflanzenschutzdienstes direkt unter Entscheidungshilfen abrufbar.
Um einen Überblick zur Befallssituation im eigenen Betrieb zu erhalten, sind prädestinierte Flächen mittels Lochtretmethode zu kontrollieren. Dafür sind auf der Fläche 250 m² abzustecken, alle Feldmauslöcher zuzutreten und nach 24 Stunden die Anzahl der wiedergeöffneten Löcher auszuzählen. Bekämpfungsmaßnahmen werden nach Überschreiten des Richtwertes von 5 bis 10 wieder geöffneten Löchern angeraten. Das Ausbringen von Feldmausködern ist nur mit der Legeflinte und mit der Köderlegemaschine (NT664-1) erlaubt. Mit der Legeflinte sind die Köder gezielt in die Löcher abzulegen und die Löcher (wie oftmals kommuniziert) nicht zuzutreten bzw. zu verschließen.
Beim Ausbringen von Rodentiziden sind eine Reihe von Anwendungsbestimmungen einzuhalten. Nähere Informationen können hier abgerufen werden.