Ökoregelungen im Grünland
Im Rahmen des Agrarantrags können 2024 wieder verschiedene Ökoregelungen (ÖR) gebucht werden. Für Dauergrünland werden vier ÖR angeboten:
- Anlage Altgrasstreifen/Altgrasflächen in Dauergrünland im Umfang ab 1% bis zu 6% der betrieblichen Dauergrünlandfläche, Mindestgröße einer Altgrasfläche ist 0,1 ha
- Extensivierung des gesamten Dauergrünlands
- Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen (Nachweis von mindestens 4 regionalen Kennarten)
- Schutzorientierte Bewirtschaftung in Natura-2000-Gebieten
Die damit verbundenen Vorgaben können eher von extensiv ausgerichteten und/oder flächenstarken Betrieben umgesetzt werden. Alle vier ÖR können dabei kombiniert und die Förderbeträge kumuliert werden.
Die genannten ÖR wurden 2023 –abgesehen von den Kennarten- nicht im angestrebten Umfang beantragt. Die Überhänge bei den eingeplanten Fördergeldern führten für diesen Fall zu einer pauschalen Erhöhung der Förderbeträge von etwa 30%. In der folgenden Tabelle sind die erhöhten Beträge für 2023 und die vorgesehenen Beträge für 2024 bis 2026 aufgeführt.
Ökoregelung/Antragsjahr | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
| € | € | € | € |
ÖR 1d, Altgrasstreifen, Stufe 1, bei 1% der GL-fläche | 1170 | 900 | 900 | 900 |
ÖR 1d, Altgrasstreifen, Stufe 2, > 1% bis 3% der GL-Fläche | 520 | 400 | 400 | 400 |
ÖR 1d, Altgrasstreifen, Stufe 3, > 3% bis 6% der GL-Fläche | 260 | 200 | 200 | 200 |
ÖR4, Dauergrünlandextensivierung | 149 | 115 | 100 | 100 |
ÖR5, Kennarten im Dauergrünland | 312 | 240 | 225 | 210 |
ÖR7, Natura 2000 Gebiete | 52 | 40 | 40 | 40 |
Altgrasstreifen können auch im intensiv genutzten Grünland angelegt werden. Ziel ist der Schutz von Insekten, Wiesenvögeln und anderen wildlebenden Arten. Es gelten folgende Vorgaben:
- Auf jeweiliger/jeweiligem DGL-Fläche/Schlag können max. 20 % als Altgrasstreifen angelegt werden
- Mindestgröße 0,1 ha, Förderung bezieht sich nur auf die tatsächliche Altgrasfläche
- Im Fall, dass beide oben genannten Vorgaben erreicht werden sollen, muss ein Schlag die Mindestgröße von 0,5 ha aufweisen
- Beweidung oder Schnittnutzung nicht vor dem 1. September
- Standzeit maximal zwei Jahre an gleicher Stelle
Für die Förderung wird ausschließlich die Altgrasfläche herangezogen und mit einer Staffelung von 1 – 6% Anteil am gesamten Grünland berücksichtigt. Ab 1% sind 900 €/ha vorgesehen, über 1% bis zu 3% 400 €/ha und über 3% bis zu 6% 200 €/ha.
Die genannten Regelungen entsprechen auf Betriebsebene in der ersten Stufe (=1%) 9 €/ha, in der zweiten 4 €/ha und in der dritten Stufe 2 €/ha. Die Einkommenseffekte der Ökoregelung 1 d bewegen sich somit auf bescheidenem Niveau.
Mit der Grünlandextensivierung (=ÖR 4) werden alle Dauergrünlandflächen eines Betriebs gefördert. Im Durchschnitt des Jahres müssen dabei mindestens 0,3 RGV (Raufutter fressende Großvieheinheiten) und höchstens 1,4 RGV gehalten werden. Grundlage hierfür ist ein festgelegter Berechnungsschlüssel.
Die Verwendung von Düngemitteln einschließlich Wirtschaftsdüngern ist nur in dem Umfang erlaubt, der dem Dunganfall von höchstens 1,4 RGV/ha förderfähiges Grünland entspricht. Pro RGV werden dabei pauschal 100 kg Stickstoff angenommen.
Chemischer Pflanzenschutz kann nur in Ausnahmefällen und auf Antrag als Einzelpflanzen- oder Horstbehandlung angewendet werden. Ebenfalls müssen Bodeneingriffe z.B. zur Reparatur von Wildschäden zuvor genehmigt werden.
Für Mutterkuhbetriebe sind die Vorgaben relativ einfach einzuhalten. Der vorgesehene Fördersatz liegt 2024 bei 100 €/ha.
Einzig die Kennarten (ÖR 5) wurden 2023 deutlich über die kalkulierten Größenordnungen hinaus gebucht. Hier müssen bis 1 ha Schlaggröße 2 und darüber hinaus auf 3 Abschnitten einer Diagonale mindestens 4 Pflanzenarten aus einer Liste pro Sektion gefunden und dokumentiert werden. Dies setzt in der Regel eine extensive Grünlandbewirtschaftung mit 1-2 und eher ausnahmsweise auch noch 3 Nutzungen voraus.
Der vorgesehene Fördersatz liegt 2024 bei 240 €/ha.
Bei Lage in einer Natura 2000-Kulisse kann in Rheinland-Pfalz in der Regel davon ausgegangen werden, dass die Ökoregelung 7 in Anspruch genommen werden kann. Der vorgesehene Fördersatz liegt 2024 bei 40 €/ha.
Zum Teil sind die genannten Ökoregelungen mit den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) der zweiten Säule kombinierbar und die Fördersätze kumulierbar. Im Fall von ÖR 4 kann die „Extensive Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen“ sogar darauf aufgesattelt werden. Daneben sind weitere Kombinationen mit Vertragsnaturschutzprogrammen möglich.