Beim Glyphosat bleibt es bei den Regelungen der letzten drei Jahre.
Der Bundesrat hat am 14.06.2024 die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) zum 01.07.2024 beschlossen. In diesen Änderungen werden die bestehenden Regelungen zum Glyphosat über den 01.07 hinaus festgelegt, wodurch das vollständige Anwendungsverbot für Glyhosat-haltige Pflanzenschutzmittel rechtssicher aufgehoben ist.
Somit gelten weiterhin die bereits seit dem 2. September 2021 bekannten Einschränkungen bei der Anwendung von Glyphosat.
Einschränkungen:
· Glyphosat bleibt in Wasserschutzgebieten verboten.
· Keine Anwendung im Vor-Saat-Verfahren, Ausnahme jedoch vor Direkt- oder Mulchsaat.
· Stoppelmaßnahmen nach der Ernte nur auf Teilflächen mit ausdauernden Schadpflanzen (Distel, Quecke und Co.) erlaubt.
· Auf KWasser1 + 2 Erosionsflächen zur Beseitigung von Mulch oder Ausfallkulturen ist zulässig.
· Verboten bleibt weiterhin die Sikkation, das sind die Spätanwendungen vor der Ernte
Ausführliche Informationen zum Einsatz von Glyhosat-haltige Pflanzenschutzmitteln sowohl im Ackerbau aber auch im Grünland finden Sie auch in unserer Broschüre „Pflanzenschutz im Ackerbau und Grünland 2024“ im Kapitel Glyphosat auf den Seiten 78-81.