Schadpflanzen Bekämpfung auf der Stoppel, wann erlaubt und wann nicht ?
Schadpflanzen Bekämpfung auf der Stoppel, wann erlaubt und wann nicht ?
Seit Herbst 2021 gelten für Glyphosat und Glyphosat-haltige Produkte (Kyleo = Glyphosat + 2,4 Wuchsstoff) nach der geänderten PS-Anwendungsverordnung neue Regeln.
Stoppel Anwendung Glyphosat erlaubt auf:
nur auf Teilflächen mit Besatz von Wurzelunkraut / Quecke
auf Mulch- / Direktsaatflächen
auf Erosionsflächen
neben Glyphosat / Kyleo besitzt auch Starane XL mit 1,8 eine Stoppelzulassung gegen Zaunwinden. Wichtig ! Lange einwirken lassen, mindestens 3 – 4 Wochen.
Für alle Wirkstoffe gilt:
Behandlungen bei > 60 % Luftfeuchte, daher am besten früh morgens durchführen. Reste von Dash, Mero, FHS etc. dürfen gerne zugemischt werden.
Für alle Wirkstoffe gilt leider auch:
Sind auf solchen Flächen jetzt nach GLÖZ 8 die 4 % nichtproduktive Ackerfläche im Herbst geplant, darf KEIN Pflanzenschutz, d.h. auch kein Herbizid jetzt schon auf der Stoppel ausgebracht werden. Solche Stoppelanwendungen werden als vorbereitende Maßnahme für die 4 % Zwischenfrucht, Leguminosen angesehen und diesen Kulturen zugerechnet.