Leitlinie des integrierten Pflanzenschutz im Rapsanbau
Der integrierte Pflanzenschutz ist im Pflanzenschutzgesetz im Abschnitt 2 § 3 fest verankert. Die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes werden in der Richtlinie 2009/128/EG im Anhang III beschrieben. Diese sind seit 2014 verbindlich einzuhalten. Dazu gehören:
1. Vorbeugende Maßnahmen
2. Schaderregerüberwachung
3. Anwendung von Schwellenwerten
4. Bevorzugung nicht chemischer Methoden
5. Verwendung zielartenspezifischer Produkte
6. Begrenzung auf das notwendige Maß
7. Erfolgskontrolle mit Dokumentation
8. Resistenzvermeidungsstrategien
In der angehängten Broschüre wird der integrierte Pflanzenschutz im Rapsanbau ausführlich und anschaulich beschrieben. Sie stellt ebenso ein wichtiges und nützliches Nachschlagewerk dar, um das eigene Handeln und Tun immer wieder kritisch zu hinterfragen.