Frühzeitig Nmin Proben planen
Bodenuntersuchung auf verfügbaren Stickstoff in den mit Nitrat belasteten Gebieten (rotes Gebiet)
Nach § 2 der Landes-Düngeverordnung sind Betriebe ab 50 ha bis 100 ha Ackerfläche (im roten Gebiet) verpflichtet für die Kulturen des Ackerbaus vor der N-Düngung wesentlicher Mengen (d.h. mehr als 50 kg N/ha) den im Boden pflanzenverfügbaren Stickstoff auf mindestens 2 Flächen durch eigene Bodenproben untersuchen zu lassen. Der Untersuchungsumfang erhöht sich je angefangene weitere 100 ha um mindestens eine weitere Bodenprobe. Von der Regel ausgenommen sind Obst- und Rebflächen sowie Grünland und Flächen mit mehrschnittigem Feldfutterbau. Beispiel: Bewirtschaftet ein Betrieb insgesamt 220 ha im nitratbelsteten Gebiet, davon 25 ha Dauergrünland und 15 ha Feldfutterbau, so müssen für die verbleibenden 180 ha Ackerfläche mindestens 3 Nmin-Untersuchungen veranlasst werden. Üblicherweise erstreckt sich die Nmin–Untersuchung auf eine Bodentiefe von 0-90 cm in 3 Schichten von jeweils 30 cm, soweit es die jeweiligen Bodenverhältnisse zulassen. Die tatsächlich realisierbare Probenahmetiefe kann mittels Geobox-Viewer über die kartographische Ausweisung des durchwurzelbaren Bodenraums nachvollzogen werden. Zur Düngebedarfsermittlung bei Sommergerste, Hafer und Kartoffeln ist eine Probenahme in 0-60 cm ausreichend. Die Nmin –Ergebnisse und die zur N-Düngebedarfsermittlung notwendigen Bewirtschaftungsdaten unterliegen der Meldepflicht. Sie müssen über das digitale Agrarportal
https://dlrservice.service24.rlp.de/mad
an die ADD übermittelt werden. Die Nmin – Probenahme kann vom Landwirt selbst oder einem Dienstleister bzw. Bodenlabor durchgeführt werden.
Nikolaus Schackmann