Aufbringtechniken für flüssige organische Düngemittel auf Grünland ab 2025
Ab dem 1. Februar 2025 dürfen in der Landwirtschaft, flüssige organische und
flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger Wirtschafts-
dünger mit wesentlichem Gehalt an verfügbaren Stickstoff oder Ammoniumstickstoff
auf Grünland, Dauergrünland oder mehrschnittigem Feldfutterbau nur noch
streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht
werden.
Zu dem Thema, welche Aufbringtechnik die Anforderungen erfüllt, finden Sie im angehängten Merkblatt wichtige Informationen.
In Bestimmten Fällen kann eine Befreiung von der Bodennahen Ausbringung gewährt werden. Diese werden in Einzelfällen von der ADD Trier genehmigt. Die Infos zu den Anträgen finden Sie auf der Homepage der ADD unter folgendem Link:
https://add.rlp.de/themen/landwirtschaft-und-weinbau/duengerecht