Grünland – Auf vereinzelt stehende Jakobskreuzkrautpflanzen achten!
Jakobskreuzkrautpflanzen dürfen wegen ihrer Giftigkeit nicht auf der Fläche verbleiben. Auf dem Kompost oder Misthaufen sollten nur die Stängel ohne Blüten/ Samenanlage verbracht werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei einer nicht ordnungsgemäßen Kompostierung die Unkrautsamen ihre Keimfähigkeit behalten. Diese „keimfähige Samen“ würden dann mit der Ausbringung des Kompostes/ Mistes weitere Flächen mit Jakobskreuzkraut belasten. Beim der Bekämpfung des Jakobskreuzkrautes kann man nur sagen: „Wehret den Anfängen“.
Chemisch ist dem Jakobskreuzkraut mit Simplex entgegen zu wirken. Da Simplex auch sehr viele erwünschte Kräuter / Pflanzenarten dezimiert, sollten nur Teilbereiche mit Jakobskreuzkrautbesatz behandelt werden. Bis zum Rosettenstadium/ Blütenstängel schieben sind sehr gute Bekämpfungserfolge mit 2 l/ha Simplex die Regel. Bei Einzelpflanzen reicht auch eine Einzelpflanzenbehandlung mit der Rückenspritze aus. Die Wartezeit beträgt 7 Tage. Vor dem Einsatz mit Simplex sind die sehr umfangreichen Anwendungsbeschränkungen und Auflagen zu prüfen, da diese in vielen Fällen einen Einsatz einschränken oder verbieten.
Die Anwendung ist während der Vegetationsperiode nur auf Dauerweideflächen oder auf Wiesen nach dem letzten Schnitt im Spätsommer/Herbst möglich. Eine Schnittnutzung (Gras, Silage oder Heu) der Fläche kann erst wieder im Jahr nach der Anwendung erfolgen.