Eiweißpflanzen – Zulassungserweiterung für Centium 36 CS
Das Herbizid Centium 36 CS (Wirkstoff 360 g/l Clomazone) hat eine Zulassungserweiterung gemäß Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Anwendung gegen zweikeimblättrige Unkräuter in Eiweißpflanzen erhalten. Neben den schon bekannten Zulassungen darf es jetzt in der Gelben Lupine, Weißen Lupine, Dicke Bohne, Feuer- bzw. Käferbohne mit 0,25 l/ha Aufwandmenge in 200 bis 400 l Wasser/ha und in der Kichererbse und Deutschen Platterbse mit 0,2 l /ha Aufwandmenge in 200 bis 400 l Wasser/ha im Vorauflauf BBCH 00 bis 09 (Bis 5 Tage nach der Saat) eingesetzt werden. Eine Wartezeit ist nicht erforderlich. Es müssen Die Anwendungsbestimmungen NT 101, NT102-1 und die Gewässerschutzbestimmungen NW 470, NT127, NT 149, NW642-1 beachtet werden.