Auflage NN410 zum Schutz von Bestäuberinsekten
Zum Schutz von Bestäuberinsekten haben einige Pflanzenschutzmittel folgende Kennzeichnungsauflage bekommen:
NN410 Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
Andere Bestäuberarten reagieren nachweislich empfindlicher auf Pflanzenschutzmittel als die Honigbiene und können durch bienenungefährliche Mittel, die in die Blüte appliziert werden, gefährdet werden.
Da der Rückgang von Bestäuberinsekten beobachtet wird, wurde diese nicht bußgeldbewehrte Kennzeichnungsauflage erteilt, ohne die Anwendung in die Blüte bei der Zulassung gar nicht mehr vorzusehen.
Eine Auflistung der Mittel, die im Spargelanbau die Auflage NN410 erhalten haben, finden Sie in der unten angehängten pdf-Datei.