Wiederbetretungsauflagen im Obstbau
In dem seit 01.01.2013 gültigen Leitfaden für QS-GAP zertifizierte Betriebe ist unter Punkt 3.6.6 die Einhaltung der Wiederbetretungsfristen nach dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln als K.O.-Kriterium aufgenommen worden.
Daher finden Sie hier eine Übersicht mit den im Obstbau wichtigen Auflagen und den betroffenen im Obstbau zugelassenen Präparaten.