Bienenschutz bei Tankmischungen von Insektiziden mit Fungiziden
Das BVL hat am 12.11.2018 folgenden Hinweis veröffentlicht:
Neue Vorgaben zum Bienenschutz bei Tankmischungen von Insektiziden mit Fungiziden
Zum Schutz der Honigbiene hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Ausbringung bestimmter insektizider und fungizider Pflanzenschutzmittel in Tankmischungen geregelt.
Für folgende Mittel gelten eine neue Auflage bzw. ein neuer Hinweis:
Biscaya | 005918-00 | Thiacloprid | Auflage NB6613: Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids erlaubt. Die Bienenschutzverordnung in der geltenden Fassung ist zu beachten. |
Calypso | 024714-00 | Thiacloprid | |
Propulse | 027208-00 | Prothioconazol + Fluopyram | Hinweis NB6645: Das Mittel darf in Mischung mit einem als nicht bienengefährlich eingestuften Insektizid aus der Gruppe der Neonikotinoide an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, angewendet werden, sofern dies ausweislich der Gebrauchsanleitung des Insektizids erlaubt ist. |
Proline | 025287-00 | Prothioconazol | |
Curbatur | 025287-60 | Prothioconazol |
Hintergrund
Gemäß der Guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz können Tankmischungen der Reduzierung der Aufwandmenge, des Gesamtaufwandes, der Verminderung der Eingriffshäufigkeit oder der Vermeidung von Resistenzentwicklungen dienen. Zugelassene Tankmischungen bieten die höchste Sicherheit. Bei allen anderen Tankmischungen ist zu berücksichtigen, dass die Eigenschaften der einzelnen Pflanzenschutzmittel hinsichtlich Pflanzenverträglichkeit oder möglicher Schädigung von Nutzorganismen in Mischungen ungünstiger ausfallen können. Mischungen mit drei und mehr Pflanzenschutzmitteln sollten deshalb vermieden werden.
Bestimmte Tankmischungen auch aus nur zwei bienenungefährlichen Pflanzenschutzmitteln können zu einer synergistischen Steigerung der Bienentoxizität führen. Für Tankmischungen aus Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Thiacloprid (Neonicotinoide; IRAC-Gruppe 4A) mit bestimmten Fungiziden (Ergosterol-Biosynthese-Inhibitoren; FRAC-Gruppe G1) wurde dies im Rahmen eines Forschungsprojektes des BVL und des Julius Kühn-Instituts bestätigt. Der Effekt trat bei Versuchen im Labor, im Halbfreiland und im Freiland auf und führte zu einem Mortalitätsanstieg bei Honigbienen. Diese synergistische Wirkung tritt jedoch nicht auf, wenn der Mischungspartner ein Fungizid mit dem Wirkstoff Prothioconazol ist.
Das BVL hat zum Schutz der Honigbienen daher die o.g. Kombination aus Auflage und Hinweis erteilt. Sie gilt auch für die entsprechenden Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Nachzulesen und auszudrucken unter Fachmeldungen beim BVL.