Widerruf von Fungiziden mit dem Wirkstoff Flusilazol
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 30.09.2013 die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff Flusilazol enthalten, widerrufen. Das betrifft im Einzelnen die folgenden Fungizide:
- CAPITAN (Zul.-Nr. 024079-00)
- CHARISMA (Zul.-Nr. 024488-00)
- HARVESAN (Zul.-Nr. 033923-00)
In Bezug auf die Abverkaufs- und Aufbrauchfrist hat das BVL seine Entscheidung entsprechend der Information vom 12.09.2013 geändert.
Es gilt nun eine Abverkaufsfrist bis 31.03.2014 und eine Aufbrauchfrist bis 31.03.2015, gemäß den Regelungen des Pflanzenschutzgesetzes. Nach Ablauf dieser Frist dürfen die genannten Mittel nicht mehr angewendet werden. Der Zulassungswiderruf gilt auch für alle Parallelimporte, die sich auf die genannten Präparate als Referenzmittel beziehen.
Hintergrund für den Zulassungswiderruf ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Wirkstoff Flusilazol.