Herr M. Morgenstern
LELF
Pflanzenschutz
Risiko- und Kontrollmanagement
Müllroser Chaussee 54
15236 Frankfurt (Oder)
0335 60676 2107
Lagern und Entsorgen von Pflanzenschutzmitteln
Besondere Anforderungen betreffen das Lagern und Entsorgen von
Pflanzenschutzmitteln, um Gefahren für Mensch, Tier und Naturhaushalt
auszuschließen. Das Lagern und das sachgerechte Entsorgen von
Pflanzenschutzmitteln, z. B. wenn sie überlagert sind oder sie nach Ablauf von
Zulassung und Aufbrauchfrist nicht mehr angewandt werden können, sind vielfach
unumgänglich. Hierzu existieren besondere gesetzliche Regelungen in
verschiedenen Rechtsbereichen.
Entsorgen von Restbrühen und Reinigungsflüssigkeiten
Das fachgerechte Entsorgen von Restbrühen und Reinigungsflüssigkeiten ist eine
wichtige Voraussetzung, um insbesondere Gewässerkontaminationen zu
unterbinden.
Das Lagern von Pflanzenschutzmitteln ist zeitlich und mengenmäßig auf das
notwendige Minimum zu begrenzen und unterliegt einer besonderen
Sorgfaltspflicht.
Grundsätzlich sollen Reste von Pflanzenschutzmitteln, die sich in Restbrühen,
Reinigungsflüssigkeiten oder dem Spülwasser befinden, das bei der Reinigung der
Pflanzenschutzmittelbehälter anfällt, nicht außerhalb der Anwendungsfläche
verbracht, sondern dort sachgerecht ausgebracht werden.
Transport von Pflanzenschutzmitteln
Für den Transport von Pflanzenschutzmitteln existieren ebenfalls besondere
gesetzliche Regelungen. Er findet vor allem zwischen den Handelseinrichtungen und
dem Lager des Anwenders bzw. von dort zur Anwendungsfläche statt. Da dazu
übliche Verkehrsmittel und Verkehrswege benutzt werden, ist der Gefahr von
Beschädigungen der Behälter und der Kontamination von Mensch, Tier und
Naturhaushalt vorzubeugen.Wenn bei einem Unfall Pflanzenschutzmittel aus
Transportbehältern austreten, sind die Polizei und ggf. der Hersteller oder Händler
des Mittels einzuschalten.
Herstellen der Behandlungsflüssigkeiten
Der Umgang mit dem Konzentrat von Pflanzenschutzmitteln und die Zubereitung von
Behandlungsflüssigkeiten – in der Regel mit dem Trägerstoff Wasser – können
besondere Gefahren sowohl für den Anwender als auch für den Naturhaushalt
auslösen und sind deshalb eine kritische Phase beim Umgang mit
Pflanzenschutzmitteln.
Um Gefahren abzuwenden, sind bei der Zubereitung der Behandlungsflüssigkeit und
beim Umgang mit dem Konzentrat sowie mit der Behandlungsflüssigkeit die in der
Gebrauchsanleitung aufgeführten Schutzvorschriften, insbesondere zum Körper- und
Atemschutz, zu beachten. Behandlungsflüssigkeit sollte nicht in der Nähe von
Brunnen oder Oberflächengewässern angesetzt werden. Der Anwender trägt für die
Einhaltung von Schutzmaßnahmen die volle Eigenverantwortung. Bei der Herstellung
der Behandlungsflüssigkeit ist darauf zu achten, dass Leckagen und
Kontaminationen durch sachgerechtes Verhalten und einen entsprechenden
Körperschutz vermieden werden....ist in Vorbereitung