Herr M. Morgenstern
LELF
Pflanzenschutz
Risiko- und Kontrollmanagement
Müllroser Chaussee 54
15236 Frankfurt (Oder)
0335 60676 2107
Durch Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vom 21.Oktober 2009 sowie durch §11 des Pflanzenschutzgesetzes vom 06. Februar 2012 ist verbindlich vorgeschrieben, dass alle Pflanzenschutzmaßnahmen aufzuzeichnen sind.
Jeder berufliche Verwender / Anwender von Pflanzenschutzmitteln hat seine Pflanzenschutzanwendungen aufzuzeichnen.
Diese müssen mindestens folgende Punkte umfassen:
Der Leiter eines landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betriebes ist verpflichtet die Aufzeichnungen über die bewirtschafteten Flächen seines Betriebes unter Angabe des jeweiligen Anwenders zusammen zu führen.
Die Aufzeichnungen sind zeitnah zu führen und müssen spätestens bis zum Ende des jeweiligen Jahres vollständig vorliegen.
Nach dem Jahr der Anwendung sind sie für mindestens drei weitere volle Kalenderjahre aufzubewahren.
Die Aufzeichnungen sind elektronisch oder schriftlich zu führen. Dabei ist es möglich, die Aufzeichnungen im Betriebstagebuch / Betriebsheft oder in einer Schlagkarte/Kulturkarte bzw. in einer PC-Schlagkartei vorzunehmen. Durch den Pflanzenschutzdienst wird eine Schlagkarte/Kulturkarte (analog oder digital) favorisiert.
Beispiel Schlagkarte hier EXCEL-Dokument zum Downloaden: