Herr M. Morgenstern
LELF
Pflanzenschutz
Risiko- und Kontrollmanagement
Müllroser Chaussee 54
15236 Frankfurt (Oder)
0335 60676 2107
„Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für das Pflanzenschutzmittel Mospilan SG (Zulassungsnummer 005655-00; auch vertrieben als Danjiri, 005655-60) die Anwendung zusammen mit Netzmitteln untersagt, damit der Rückstandshöchstgehalt des Wirkstoffs Acetamiprid in Honig eingehalten werden kann“ (Mitteilung des BVL vom 05.02.2018).
Für Mospilan SG und Danjiri wurde die folgende Auflage vergeben:
Diese Auflage ist ab sofort gültig für alle Anwendungen von Mospilan SG und Danjiri. Andere Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Acetamiprid sind derzeit nicht betroffen.
Hintergrund für die Erteilung dieser Auflage ist, dass nach der Anwendung von Mospilan SG in Kombination mit Netzmitteln in mehreren Bundesländern Überschreitungen des Rückstandshöchstgehalts von Acetamiprid in Honig aufgetreten sind. Auch in Brandenburg sind 2016 und 2017 mehrere Fälle in Zusammenhang mit Anwendungen in die Rapsblüte bekannt geworden.
Um sicherzustellen, dass bei der Anwendung in Massentrachten wie Raps und Obstkulturen während der Blüte der Rückstandshöchstgehalt von 0,05 mg Acetamiprid pro kg Honig eingehalten wird, hat das BVL die o. g. Auflage vergeben.