Herr M. Morgenstern
LELF
Pflanzenschutz
Risiko- und Kontrollmanagement
Müllroser Chaussee 54
15236 Frankfurt (Oder)
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Die Honigbiene ist als Bestäuberinsekt sehr bedeutsam und leistet – wie auch viele Wildbienenarten und Hummeln - hervorragende Dienste bei der Ertragsbildung der Kulturpflanzen. Dem Schutz der Honigbiene und anderer Blütenbesucher ist deshalb bei allen Pflanzenschutzmaßnahmen besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gilt grundsätzlich das Minimierungsgebot, d. h. es sind so wenig wie möglich Behandlungen mit chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln durchzuführen. Im Hinblick auf den Schutz von Bienen und anderen blütenbesuchenden Insekten ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln besonders in blühenden oder anderen – z. B. auf Grund von Honigtaubildung durch Blattlausbefall – von Bienen beflogenen Kulturpflanzenbeständen kritisch.
Ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln während der Blüte von Kulturpflanzen unbedingt notwendig, z. B. gegen Monilia-Spitzendürre und –Blütenfäule in Steinobst, gegen Schorf in Kernobst oder gegen den Sclerotinia-Pilz in Raps, sind die Regelungen zum Bienenschutz konsequent einzuhalten. Diese gelten uneingeschränkt auch für Pflanzenschutzmittelanwendungen im Haus- und Kleingartenbereich. Alle Pflanzenschutzmittel werden im Zulassungsprozess auf Bienengefährlichkeit geprüft und in entsprechende Gefährdungsklassen (B1 bis B4) eingestuft.
Als bienengefährlich (B1) eingestufte Pflanzenschutzmittel dürfen niemals – auch nicht nachts – in blühende Pflanzenbestände ausgebracht werden. Auch ist sicherzustellen, dass blühende Unkräuter im Pflanzenbestand sowie blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen an Feldrändern, Hecken und anderen angrenzenden Bereichen nicht von solchen Pflanzenschutzmitteln getroffen werden. Die Grundsätze der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz, wie Vermeidung von Abdrift und Beachtung von Windgeschwindigkeit und Windrichtung beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln, sind zwingend einzuhalten.
Auch Insektizide mit der Kennzeichnungsauflage NN410, die als bienenungefährlich (B4) eingestuft sind, können negative Auswirkungen auf andere Blütenbesucher haben, die empfindlicher als die Honigbiene reagieren. Ihre Anwendung in die Blüte sollte deshalb vermieden werden oder erst in den Abendstunden erfolgen.
Besondere Vorsicht ist bei Tankmischungen, aber auch engen Spritzfolgen geboten! Tankmischungen mehrerer Insektizide, auch wenn sie einzeln als bienenungefährlich (B4) eingestuft sind, können wegen der sich addierenden Wirkung nicht als bienenungefährlich betrachtet werden. Auch Tankmischungen mit bestimmten Fungiziden können die Bienengefährlichkeit erhöhen! Insektizide sollten daher in blühenden Beständen möglichst nicht in Tankmischung mit anderen Präparaten eingesetzt werden. Unbedingt einzuhalten sind die Regelungen der Bienenschutzverordnung und die Gebrauchsanleitung der Pflanzenschutzmittel.
Beim Ausbringen von Saatgut, das mit Insektiziden gebeizt wurde, ist Abdrift von Beizstäuben unbedingt zu vermeiden. Auf die Verwendung entsprechender Aussaattechnik ist zu achten.
Eine gute Kommunikation zwischen dem Landwirt oder Gärtner und den in der Umgebung wirtschaftenden Imkern gewinnt zunehmend an Bedeutung. Das ist nicht nur im Sinne der Bienengesundheit und des Verbraucherschutzes, sondern auch als vertrauensbildende Maßnahme wünschenswert.