Herr M. Morgenstern
LELF
Pflanzenschutz
Risiko- und Kontrollmanagement
Müllroser Chaussee 54
15236 Frankfurt (Oder)
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Wirkstoffbezogene Anwendungsbestimmungen NT 125 und NT 139
Der Wirkstoff Clomazone der Herbizide Cirrus, Nimbus und BRASAN neigt auf Grund eines hohen Dampfdrucks unter bestimmten Umständen (höhere Temperaturen, Windbewegung) zu Verflüchtigungen.
Aus diesem Grund wurde es erforderlich, für die o.g. Herbizide, spezielle Anwendungsbestimmungen zu erlassen. Diese Anwendungsbestimmungen erfordern gegenüber den Anwendungsbestimmungen NT 109 weitergehende Schutzmaßnahmen und sind speziell für diesen Wirkstoff zugeschnitten.
Wesentliches zur Anwendungsbestimmung NT 125
Die Herbizide mit dem Wirkstoff Clomazone dürfen keinesfalls bei Temperaturen über 25° C ausgebracht werden.
Vor einem geplanten Einsatz ist bei einer geeigneten Wetterstation die zu erwartende Tageshöchsttemperatur zu erfragen. Sollte diese auf über 25°C steigen können, ist der Einsatz auf eine längere abendliche Abkühlungsperiode (am Einsatzort) zu verlegen.
Wesentliches zur Anwendungsbestimmung NT 139
Auf Grund einer größeren Möglichkeit der Gefährdung von angrenzenden Flächen als bei sonstigen Wirkstoffen, muss hier abweichend zur NT 109 ein 20m breiter Randstreifen zu angrenzenden Flächen (ausgenommen Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät (Abdriftminderungsklasse mindestens 90%) behandelt werden. Steht keine verlustmindernde Technik mit 90% iger Abdriftminderungsklasse oder nur konventionelle Technik zur Verfügung muss dieser 20m breite Streifen unbehandelt bleiben.
Zusätzlich muss ein 5m breiter Streifen zu angrenzenden Flächen (ausgenommen Straßen, Wege und Plätze) unbehandelt bleiben.
Von diesem 5m breiten Streifen kann nur unter den folgenden Bedingungen Abstand genommen werden.