Herr M. Morgenstern
LELF
Pflanzenschutz
Risiko- und Kontrollmanagement
Müllroser Chaussee 54
15236 Frankfurt (Oder)
0335 60676 2107
Anwendungsbestimmungen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Bei der Verwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln ist ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt zu gewährleisten. Aufgrund der hohen Wirksamkeit der chemischen Pflanzenschutzmittel müssen zur Sicherung des Schutzes neben anderen Maßnahmen deshalb auch Anwendungsbestimmungen beachtet werden. Aus diesem Grund wurden und werden Pflanzenschutzmittel bei der Zulassung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)mit sogenannten „Auflagen“, den Anwendungsbestimmungen versehen. Diese Regelungen gelten bundesweit und sind von jedem Anwender einzuhalten. Sie sind auf der Packung abgedruckt und beschreiben alles Wichtige unter anderem eben auch die einzuhaltenden Anwendungsbestimmungen für eine sichere Anwendung.
Die wichtigsten Anwendungsbestimmungen sind:
· Anwendungsbestimmungen zum Schutz des Oberflächenwassers
· Anwendungsbestimmungen zum Schutz des Grundwassers
· Anwendungsbestimmungen zum Schutz von terrestrischen Saumbiotopen