Ein- und Ausfuhrverbote
Restriktive Maßnahmen der Europäischen Union gegen Russland und Weißrussland
Europäische Union – Verordnung (EU) 2007/765 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus
- Einfuhrverbot für Holz und Holzwaren
- Die Änderung sieht Einfuhr-/Ausfuhrverbote gemäß Artikel 3i, 3j und 3k für lebende Pflanzen, Holzerzeugnisse und Torf gemäß Anhänge XXI, XXII bzw. XXIII vor.