Ein- Ausfuhrverbote in die Russische Föderation und Weissrussland
Sanktionen der Europäischen Union gegen die Russische Föderation und Weissrussland
Aufgrund der Handlungen der Russischen Föderation, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hat die Europäische Union Sanktionen gegen die Russische Föderation und Weissrussland beschlossen.
Im Bereich der Pflanzengesundheit wurden in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31. Juli 2014, zuletzt geändert am 12. Februar 2024, Sanktionen festgelegt.
Diese umfassen Einfuhr- und Ausfuhrverbote für Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse mit Ursprung in und in die Russische Föderation. Das Verbot besteht auch, wenn Waren nicht aus der Russischen Föderation stammen, aber von dort ausgeführt werden.
- Übersicht über die Einfuhr- und Ausfuhrverbote gemäß Verordnung (EU) 2014/833 über restriktive Maßnahmen gegen Russland im Zusammenhang mit der Ukraine
- Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. (insbesondere Anhänge XVIII, XXI und XXIII)
- Verordnung (EU) 2006/765 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus. (insbesondere Anhang X)
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Julius Kühn-Institutes.