Spritzen-TÜV
Alle drei Jahre müssen Pflanzenschutzgeräte auf dem Prüfstand beweisen, dass sie die hohen Umwelt- und Sicherheitsauflagen, die bei der Zulassung neuer Geräte gelten, noch erfüllen.
Seit dem 30.06.2016 gibt es fast keine Ausnahme bei den prüfpflichtigen Geräten mehr. Alle Pflanzenschutzgeräte im professionellen Einsatz, die nicht komplett von einer Person getragen werden können, müssen in einem dreijährigen Rhythmus zur Kontrolle vorgeführt werden. Diese Neuerung betrifft vor allem die gärtnerischen PS-Geräte wie z. B. Karrenspritzen, Gießwägen, Nebelgeräte, Band- und Streifenspritzen etc. aber auch Zweiwegefahrzeuge, Spritzzüge und Luftfahrzeuge.
Bis erstmals zum 31. Dezember 2020 sind stationäre und mobile Beizgeräte, Granulatstreugeräte, schleppergezogene oder von einer Person geschobene oder gezogene Streichgeräte und Bodenentseuchungsgeräte zu prüfen. Nach bestandener Prüfung erhält der Besitzer des Pflanzenschutzgerätes einen Prüfbericht und ggf. ein Beiblatt mit den Messergebnissen sowie eine farbige Plakette, an der sofort zu erkennen ist, dass das Pflanzenschutzgerät fit für den Einsatz ist.
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