Abdriftmindernde Technik ist förderfähig
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft führt das Programm zur Förderung von Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen im Bereich Landwirtschaft und Gartenbau noch bis in das Jahr 2024 weiter.
Am 10.12.2020 wurde die Richtlinie zum neuen Investitions- und Zukunftsprogramm (IuZ) für den Zeitraum 2021 bis 2024 veröffentlicht. Gefördert werden Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen sowie gewerbliche Maschinenringe. Die Zuwendung wird als direkter Zuschuss in Verbindung mit einem zinsgünstigen Programmkredit der Rentenbank gewährt, den die Unternehmen bei der Hausbank beantragen. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 10.000,- Euro.
Die Online-Antragstellung befindet sich auf der Internetseite der Rentenbank.
Förderfähige Investitionszwecke, wie moderne Maschinen und Geräte zur exakten Ausbringung von Wirtschafts- und Mineraldüngern und Pflanzenschutzmitteln sowie zur mechanischen Unkrautbekämpfung, sind in eine Positivliste des BMEL aufgenommen.