Online-Antrag
Auf Grundlage der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung muss jeder, der
- Pflanzenschutzmittel anwendet (außer im Haus- und Kleingartenbereich)
- Pflanzenschutzmittel verkauft (auch über Internet)
- andere nicht Sachkundige anleitet oder beaufsichtigt oder
- über den Pflanzenschutz berät,
einen Sachkundenachweis beim zuständigen Pflanzenschutzdienst beantragen.
Dies gilt auch für bereits Sachkundige.
Der Sachkundenachweis wird nun im Scheckkartenformat ausgestellt.
Mussten bisher Anträge auf Sachkundenachweis über Fax, E-Mail oder auf dem Postweg eingereicht werden, sind ab sofort Online-Anträge möglich. Eine entsprechende Datenbank ist seit 01.07.2014 freigeschaltet und über
erreichbar. Die Möglichkeit der Online-Antragstellung ist bevorzugt zu nutzen.
Dem Antrag müssen entsprechende Nachweise über den anerkannten Berufsabschluss bzw. das Zeugnis über die Sachkundeprüfung beigefügt werden. Diese können elektronisch als *.pdf-, *.jpg-, *.png- oder *.zip-Datei hochgeladen werden. Die Nachweise können auch als Kopie per Post zugeschickt werden. Dazu besteht die Möglichkeit, ein Anschreiben aus dem System auszudrucken und beizufügen.
Eine Antragstellung wie bisher per Post, Fax oder E-Mail wird aber weiterhin möglich sein. Ein entsprechendes Antragsformular unter > Formulare und Anträge < ist nach wie vor verfügbar.
Nach Prüfung der vollständigen Antragsdaten und des vorgelegten bisherigen Sachkundenachweises bzw. nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen wird ein entsprechender Bescheid ausgestellt und dem Antragsteller zugeleitet. Bevor die Zustellung des neuen Sachkundenachweises im Scheckkartenformat erfolgt, wird dem Antragsteller ein Gebührenbescheid zugesandt. Die Sachkundekarte wird nach Zahlungseingang der entsprechenden Gebühr (30,- €) versendet.
Sachkundige, die am 14.02.2012 sachkundig gewesen sind, können bis zum 26. Mai 2015 einen solchen Antrag stellen.
Für diese sachkundigen Personen behalten die alten Sachkundenachweise (also anerkannter Berufs- oder Studienabschluss oder Zeugnis über eine bestandene Sachkundeprüfung) bis November 2015 ihre Gültigkeit. Das gilt auch für eventuelle Kontrollen.