Neufassung der Pflanzenschutzmittelverordnung
Die "Verordnung über Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutzmittelverordnung - PflSchMV)" vom 15. Januar 2013 ist am 23.01.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und ist damit seit 24.01.2013 in Kraft.
Sie enthält Regelungen zu den Antragsverfahren für die Zulassung bzw. Genehmigung von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenstärkungsmitteln und Zusatzstoffen sowie zur amtlichen Anerkennung von Versuchseinrichtungen nach Guter Experimenteller Praxis (GEP). Eine entsprechende Anpassung war auf Grund der Verordnung (EG) 1107/2009 sowie der Neufassung des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) vom 06. Februar 2012 notwendig.
Regelungen zur Pflanzenschutzgerätetechnik sind in der neu gefassten Pflanzenschutzmittelverordnung nicht mehr enthalten. Die bisherigen Regelungen dazu finden sich jetzt in der Pflanzenschutzgeräteverordnung (PflSchGerätV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2005 (BGBl. I S. 734), zuletzt geändert durch § 11 der Verordnung vom 16. Januar 2013 (BGBl. I S. 74).
Pflanzenschutzmittelverordnung vom 15. Januar 2013 (BGBl. I S. 74)