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MLUK- Referat 33
Herr Unger
Referat 33 - Agrarumweltmaßnahmen, ökologischer Landbau,
Direktzahlungen
Lindenstraße 34 a
14467...
Seit dem 01.01.2015 ist die Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland genehmigungspflichtig. Seit der Einführung der sogen. Pflugregelung 2018 ist auch das Pflügen von Dauergrünland zur Grünlanderneuerung genehmigungspflichtig.
Die Anträge auf Genehmigung sind schriftlich beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung unter der nachfolgend aufgeführten Adresse einzureichen:
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Referat L2 - Ackerbau, Grünland
Gutshof 7
14641 Paulinenaue
Erläuterungen zum Antragsverfahren und ggf. weiteren einzureichenden Unterlagen finden Sie hier in den Hinweisen zum Antrag auf Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland.