Informationen zur 3-jährigen Fortbildungsverpflichtung
Regelmäßige Fortbildung im Pflanzenschutz
Alle Sachkundigen sind verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen. Für Sachkundige, die am 14.02.2012, dem Tag des Inkrafttretens des neuen Pflanzenschutzgesetzes, sachkundig waren, begann die erste 3-Jahresfrist zur Fortbildung bereits am 1. Januar 2013 und endet am 31.12.2015.
Für alle Sachkundigen, die nach dem 14.02.2012 sachkundig geworden sind oder es noch werden, beginnt die erste 3-Jahresfrist ab dem Tag der Ausstellung des neuen Sachkundenachweises.
In Brandenburg wird die regelmäßige Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung ab 2016 kontrolliert. Neben dem neuen Sachkundenachweis ist dann eine entsprechende Teilnahmebescheinigung vorzulegen. Auch Teilnahmebescheinigungen von amtlichen oder amtlich anerkannten Fortbildungen aus anderen Bundesländern werden in Brandenburg anerkannt. Fehlt die Teilnahmebescheinigung, wird eine Frist gesetzt, um nachträglich an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen. Erst wenn dieser Fristsetzung nicht nachgekommen wird, kann die Kontrollbehörde den Sachkundenachweis widerrufen. Zur Wiedererlangung des Sachkundenachweises muss dann eine spezielle Sachkundeprüfung bestanden werden.
Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen
Fort- und Weiterbildungsbildungsveranstaltungen zur Pflanzenschutzsachkunde, die in Brandenburg durchgeführt werden, müssen grundsätzlich vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) anerkannt sein. Bei Kontrollen werden Teilnahmebescheinigungen von nicht anerkannten Fortbildungsveranstaltungen nicht akzeptiert.
Die vom Pflanzenschutzdienst in Brandenburg durchgeführten Vortragsveranstaltungen im Winter gelten als anerkannte Fortbildungsmaßnahme. Freie Anbieter müssen die Anerkennung ihrer Veranstaltungen beim LELF (Pflanzenschutzdienst) gesondert beantragen.
Ein Antragsformular für die Anerkennung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen ist unter Formulare und Anträge verfügbar.
Vor der beabsichtigten Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme empfehlen wir deshalb, sich vorher zu erkundigen, ob eine solche Anerkennung vorliegt.