Einfuhrverbot für Kaffeepflanzen aus Costa Rica und Honduras
Obwohl die Pflanzen von einem Pflanzengesundheitszeugnis begleitet waren, wurde an den Kaffeepflanzen aus Costa Rica und Honduras bei der Einfuhr in die Europäische Union ein Befall mit Xylella fastidiosa diagnostiziert.
Aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit der Ansiedlung von Xylella fastidiosa in der Europäischen Union, dem Fehlen einer wirksamen Behandlung nach einem Befall sowie der großen ökonomischen Auswirkungen für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wurde gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2015/789 die Einfuhr von Kaffeepflanzen, ausgenommen Saatgut mit Ursprung in Costa Rica und Honduras verboten.