Eichenprozessionsspinner-Raupen
Eichenprozessionsspinner-Raupen
Ab Ende Mai ist die Entwicklung der Raupen des Prozessionsspinners so weit fortgeschritten, dass sie mit den arttypischen Prozessionen – Wanderzügen von mehreren Raupen nebeneinander und über mehrere Meter Länge – baumauf und baumab sowie von einem Baum zum anderen einsetzen. Zu diesem Zeitpunkt sind gezielte Bekämpfungen im Sinne eines Pflanzenschutzes nicht mehr möglich.
Die wandernden Raupen, deren Gespinste und Häute, die allesamt mit Brennhaaren versetzt sind, können mit folgenden Mitteln beseitigt oder für Menschen und Tiere unschädlich gemacht werden:
- Absaugen, möglichst mit Industriestaubsaugern, die auf jeden Fall mit Mikrofiltern ausgerüstet sein sollen. Bei langjährigem Auftreten am selben Standort sollte auch die kontaminierte Bodenstreu aufgesaugt werden. Eine Durchleitung der Abluft durch ein Wasserbad bindet ebenfalls die Brennhaare.
- Abspülen mit klarem Wasser. Das Verfahren eignet sich zum Reinigen von Flächen an und unter Bäumen, nach erfolgreicher Raupenbekämpfung zur Beseitigung der Allergene aus dem unmittelbaren Kontaktbereich und zur Dekontamination von Materialien, z.B. Brennholz und Abdeckmaterial. Es sollte hierbei im Falle stark belasteter Landschaftsteile beachtet werden, dass Arbeiten mit hohem Druck die Allergene nur in der Landschaft verteilen, diese nur kleinflächig abtragen und sie nicht vollkommen beseitigen.
- Abflammen der Gespinste mit allergenen Haaren und Raupen bzw. Raupenhäuten. Das Verfahren taugt nur zur Beseitigung von einzelnen Gespinsten an wenigen Bäumen oder am Boden. Es sollte hierbei nie mit starker Flamme oder, bei Einsatz von Gasbrennern, nie mit hohem Druck gearbeitet werden. Verwirbelungen bzw. die entstehende Thermik können die feinen Brennhaare weiter verbreiten. Die Brandschutzbestimmungen (Waldbrandwarnstufe!) sind zu beachten. Achtung: Bei Anwendung starker, hoch temperierter Flammen können die Bäume geschädigt werden.
Während der genannten Arbeiten sollten sich keine nicht direkt beteiligten Personen unter den Bäumen aufhalten. Die allergene Belastung ist hier während der Reinigungsarbeiten extrem hoch.
Die Beseitigung der Raupenprozessionen, Gespinste und allergenen Haare stellt keine Bekämpfung im Sinne einer Pflanzenschutzmaßnahme dar.
Während der Eichenprozessionsspinner in der nordwestlichen Hälfte des Landes bis Ende Juni mit starken Raupenprozessionen auftritt, schließt sich ca. 3 Wochen später in der südöstlichen Landeshälfte der Kiefernprozessionsspinner an. Auch seine Raupen bilden Prozessionen, vor allem über dicht und kurz bewachsenen Flächen, und entlassen Brennhaare in die Landschaft, die allergenes Potenzial besitzen.
Raupenwanderzüge beider Arten sowie weiterer Schmetterlingsarten mit behaarten Raupen sollten weder berührt noch mit Geräten aufgewirbelt oder durchfahren werden. Raupenzusammenballungen sind möglichst mit Mähgeräten nicht zu durchqueren. Die hierbei in der Luft fein verteilten Brennhaare hinterlassen beim Bedienpersonal und auch bei getroffenen unbeteiligten heftige Reaktionen.