Pflanzenschutzmittel – Anwendungsbestimmungen
Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 11.03.2025
„Da es immer wieder neue Erkenntnisse gibt, welche Wirkung eine Chemikalie auf den Naturhaushalt und auf die Gesundheit von Mensch und Tier hat, kommt es bei Pflanzenschutzmitteln immer wieder zu neuen Risikoneubewertung (z.B. bei Zulassungverlängerungen),“ so die Pflanzenschutzverantwortliche Beraterin K. Simon im Schwarzwald-Baar-Kreis.
Zum Schutz von Naturhaushalt, Mensch und Tier werden Anwendungsbestimmungen festgesetzt.
NG: Schutz des Grundwassers
NW: Schutz des Wassers
NT: Schutz der Nichtzielorganismen
Diese Anwendungsbestimmungen enthalten zum Beispiel erweiterte Abstände zu Gewässern oder zu Saumbiotopen, Drainageauflagen und vieles mehr.
Praxistipps: Da es durch die oben beschriebenen Prozesse immer wieder zu Änderungen kommt, erkundigen Sie sich vor der ersten Anwendung eines Mittels nach den entsprechenden Anwendungsbestimmungen. Die Gebrauchsanweisung ist immer nur beim Kauf eines Pflanzenschutzmittels aktuell. Aktuelle Hinweise zu Änderungen bei der Zulassung finden Sie unter www.isip.de oder direkt auf der Seite des BVLs.