Pflanzenschutzmittel – Zulassungen für Notfallsituationen im Obstbau

Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 25.02.2025

Das BVL hat für das Pflanzenschutzmittel Minecto One (Wirkstoff: Cyantraniliprole) eine Zulassung gegen Apfelblütenstecher in Apfel vom 25. Februar 2024 bis 23. Juni 2024 im Freiland erteilt. 

Minecto One darf einmalig nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf (nach dem Einwandern der Käfer in die Obstanlagen vor Eiablagebeginn) in den BBCH-Stadien 53 bis 54 mit einem Aufwand von 62,5 g/ha und je m Kronenhöhe in max. 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe gespritzt oder gesprüht werden. Der maximale Aufwand beträgt 125 g/ha (entspricht 2 m Kronenhöhe). 

Achtung: In Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten sowie in sonstigen von der zuständigen Behörde zum Schutz des Grundwassers abgegrenzten Gebieten ist die Anwendung dieses Mittels verboten (NG300).

Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Cyantraniliprole enthalten (NG364).

Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter (NB6611).

Weitere Auflagen (z. B. Mindestabstände, Abdriftminderung in Randbereichen) sind zu beachten. 

 

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Bernhard Bundschuh

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